Die zehn meist gestellten Fragen zum Projekt sind untenstehend zusammengefasst.
Was passiert auf dem Areal Zentralstrasse?
Wo heute einzelne Gewerbebauten und grosse Parkplätze anzutreffen sind, soll zukünftig ein nutzungsdurchmischtes, lebendiges Quartier mit vielfältigen Wohnungen, modernen Arbeitsplätzen, kleinen Geschäften und Cafés und attraktive, grünen Freiräume entstehen. Der ausgearbeitete Gestaltungsplan entspricht den Ideen und Zielen der Gemeinde Dierikon.
Wie viele neue Wohnungen werden entstehen?
Das Richtprojekt weist rund 25‘000 m2 Wohnfläche, 5‘000 m2 Büro und Dienstleistungen und 3‘000 m2 gewerbliche Nutzungen auf. Die Anteile der unterschiedlichen Nutzungen können sich noch leicht verschieben. Der Mindestwohnanteil liegt bei 50%, angestrebt werden aber fast 80%. Damit können gegen 250 Wohnungen auf dem Areal entstehen.
Werden es Miet- oder Eigentumswohnungen sein?
Nach Abschätzungen des aktuellen Marktes wird damit gerechnet, dass knapp 45% als Eigentumswohnungen erstellt werden.
Auf der Ebene des aktuellen Richtprojekts werden die Grössen der Wohnungen noch nicht definiert, dies wird erst in jeder Etappe bei der Ausarbeitung des Bauprojektes vorgenommen. Die Wohnungen werden aber sicher einen Mix sein aus kleinen aber auf Familien-Wohnungen, je nach dem was auf dem Markt auch gefragt ist.
Wie hoch werden die Gebäude sein?
Die Bebauung weist grundsätzlich vier bis fünf Geschosse auf. Im Bereich der Kreuzung Schönenboden dürfen je ein Gebäude mit sieben und eines mit acht Geschossen gebaut werden. Die Gebäudehöhen ordnen sich dadurch sehr gut in die umliegenden, bereits bestehenden Gebäude ein, welche auch zwischen vier bis sieben Geschosse umfassen.
Ab wann soll gebaut werden?
Wird die Ortsplanungsrevision an der Gemeindeversammlung und damit die Umzonung des Areals Zentralstrasse Ende 2021 vom Volk angenommen, kann auch der zugehörige Gestaltungsplan genehmigt werden. Anschliessend können die ersten Bauprojekte ausgearbeitet werden. Die Überbauung auf dem Areal Zentralstrasse soll schrittweise in mehreren Etappen über einen längeren Zeitraum realisiert werden. Eine erste Bauetappe könnte Mitte 2023 starten.
Welche Auswirkungen hat das neue Quartier auf die Verkehrssituation?
Für die Arealentwicklung wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet. Durch reduzierte Parkplatzzahlen wird sichergestellt, dass der Mehrverkehr aus dem Areal das umliegende Strassennetz nicht merklich beeinflusst. In der Summe ergibt dies 210 bis 314 Autoabstellplätze für das ganze Areal im Endausbau. Um die Mobilität für die künftigen Bewohnenden und Beschäftigten auf dem Areal zu optimieren, werden verschiedene Massnahmen wie Car-Sharing, attraktive Veloabstellplätze, aktuelle Mobilitätsinformationen und ähnliche vorgesehen.
Das Verkehrskonzept basiert auf der Prognose für den Verkehr im Jahr 2030 und der projizierten Zunahme der Grundbelastung auf das Jahr 2035. So konnte nachgewiesen werden, dass der zusätzliche Verkehr durch die Überbauung auf dem Areal Zentralstrasse die Qualitätsstufe der Kreuzungen Schönenboden/Kantonsstrasse und Rigistrasse/Kantonsstrasse nicht beeinflusst. Das bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der beiden Knoten trotz des zusätzlichen Projektverkehrs gleichbleibt. Grund dafür ist, dass der Projektverkehr lediglich einen kleinen Anteil des künftigen Gesamtverkehrs ausmacht.
Kann die Gemeinde Dierikon für ein neues Quartier in diesem Ausmass die nötige Infrastruktur bereitstellen?
Das Richtprojekt entspricht den Entwicklungszielen der Gemeinde Dierikon, die in der bestehenden Infrastrukturplanungen, beispielsweise dem Ausbau der Schulinfrastruktur, bereits ein solch neues Quartier und damit den Zuwachs an Schulkindern, Einwohnende etc. miteinbezogen hat.
Wieso sind nur so wenige Parkplätze geplant? Reicht diese Anzahl aus?
Vom Kanton her wird klar eine Minimierung der Parkplätze gefordert. Wir sind aber überzeugt, dass die Anzahl Parkplätze – davon werden 10 Prozent auch den Besuchenden des Areals zur Verfügung stehen – ausreichen, wenn ergänzend attraktive Mobilitätsalternativen zur Verfügung stehen (Car-Sharing, Velowege etc…). Diese werden konkret im Mobilitätskonzept ausgearbeitet.
Wird es zum Richtprojekt eine Abstimmung geben?
Um die gewünschte Entwicklung zu ermöglichen, muss das Areal, welches heute der Arbeitszone 1 angehört, in eine Mischzone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont werden. Dies erfolgt im Rahmen der anstehende Ortsplanungsrevision. Das Richtprojekt wurde in einem Gestaltungsplan verankert und liegt inkl. Verkehrskonzept der Abstimmung zur Umzonung Ende Jahr bei. Stimmt die Bevölkerung der Umzonung zu, kann der Gemeinderat anschliessend den Gestaltungsplan genehmigen.
Müssen die Bauprojekte in den einzelnen Etappen mit einem Wettbewerb ausgeschrieben werden?
Nein, der Gestaltungsplan macht keine Vorgaben, dass ein Wettbewerb erforderlich ist. Dies liegt im Ermessen der Grundeigentümerschaft.