Hier erfahren Sie die wichtigen Inhalte zum Vorhaben in folgender Reihenfolge:
- Ziele
- Ausgangslage
- Entwicklungsidee
- Nutzungskonzept
- Freiraumgestaltung (inkl. Bach und grünen Höfen)
- Erschliessung und Parkierung
- Etappierung
- Planungsinstrument
Ziele
Mit der Entwicklung auf dem Areal soll ein nutzungsdurchmischtes Quartier mit vielfältigen Wohnungen, modernen Arbeitsplätzen, kleinen Geschäften und Cafés und attraktive Freiräume entstehen.
Ausgangslage
Zwischen der Zentralstrasse und der Kantonsstrasse liegt das Areal Zentralstrasse. Es umfasst 23'748 m2 aufgeteilt auf elf Grundstücke von fünf verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern. Heute sind darauf einzelne Gewerbebauten und grosse Parkplätze anzutreffen. Auf Initiierung der Gemeinde wurden die Eigentümerschaften aufgerufen, sich Gedanken zur Zukunft das Areals zu machen. Die Gemeinde wünscht sich, dass das Areal zukünftig nicht nur gewerblich genutzt, sondern in ein gemischtes Neubaugebiet geführt wird. Die fünf Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind diesem Wunsch nachgekommen und haben gemeinsam mit der fachlichen Unterstützung von einem Team aus Architektinnen, Landschaftsarchitekten, Verkehrs- und Raumplanerinnen eine Vision für das Areal erarbeitet. Durch den engen Austausch mit der Gemeinde und dem Ortsplaner wurde sichergestellt, dass das resultierende Richtprojekt die Idee und die Ziele der Gemeinde unterstützt.
Entwicklungsidee
Die Idee für die Entwicklung baut auf den lokalen Gegebenheiten auf. Während der Bereich an der Kreuzung Kantonsstrasse/Schönenboden eine regionale Ausstrahlung erlangen soll, bildet die Ecke Rigistrasse/Zentralstrasse die Anbindung an den Dorfkern. Attraktive Wohnungen, moderne Arbeitsplätze, ein Café und ggf. ein kleiner Quartierladen sollen den Dorfkern ergänzen. Grössere Einkaufsmöglichkeiten sind an diesem Standort nicht möglich. Die Gebäude Entlang der Kantonsstrasse sollen das Areal vom Strassenlärm an der Kantonsstrasse schützen, sodass in zweiter Reihe bereits ein ruhiges idyllisches Wohnumfeld entstehen kann.
Nutzungskonzept
Geplant ist eine nutzungsdurchmischte Arealüberbauung mit dem Schwerpunkt Wohnen (bis max. 80 %). Die Gebäude weisen grundsätzlich zwischen vier und fünf Geschosse auf. Im Bereich der Kreuzung Schönenboden/Kantonsstrasse zeigt der Entwurf zwei höhere Gebäude mit einmal acht und einmal sieben Geschossen. Mit diesen höheren Gebäuden soll ein repräsentativer Ausstrahlungspunkt geschaffen werden, der den Eintritt nach Dierikon markiert.
Die Erdgeschosse zur Kantonsstrasse hin sind als gewerbliche Nutzungen angedacht. Die oberen Geschosse bieten Wohnungen mit Grundrissen über die gesamte Gebäudetiefe, die nach Süden zum inneren Grünraum der Überbauung ausgerichtet sind. Damit entsteht eine gute Wohnqualität trotz des Verkehrslärms auf der Kantonsstrasse. Durch den Verkehrslärm ist die Wohnnutzung auch entlang der Strasse Schönenboden kaum möglich. Die Wohnungen entlang der Zentralstrasse richten sich ebenfalls auf den Grünraum aus, der zwischen den Bauten als grüne Höfe und im Bereich des Bachraums als langes verbindendes Element angelegt ist. Der Grünraum bildet das Rückgrat der Überbauung und trägt massgeblich zur Lebensqualität bei. Die beiden westlichen Bauten an der Strasse Schönboden bieten sich für Büro- und Dienstleistungsnutzungen an.
Das Richtprojekt weist rund 25‘000 m2 Wohnfläche, 5‘000 m2 Büro und Dienstleistungen und 3‘000 m2 gewerbliche Nutzungen auf. Die Anteile der unterschiedlichen Nutzungen können sich noch leicht verschieben. Der Mindestwohnanteil liegt bei 50%, angestrebt werden aber gemäss der obigen Verteilung fast 80%. Damit können gegen 250 Wohnungen auf dem Areal entstehen. Nach Abschätzungen des aktuellen Marktes wird damit gerechnet, dass knapp 45% als Eigentumswohnungen erstellt werden.
Freiraumgestaltung
Die Gebäudesetzung fasst zu den umliegenden Strassenräumen gegen aussen unterschiedliche Platzräume und Platztaschen, gegen innen einen grossen zusammenhängenden grünen Freiraum mit Aufweitungen durch die grünen Höfe. Beide Seiten dienen der Adressierung und Nutzung der Gemeinschaft, insbesondere der grüne Freiraum erlaubt eine hohe Wohnqualität trotz der nahe gelegenen, stark befahrenen Kantonsstrasse.
Der Bachraum
Der Spechtenbach, der heute von der Zentralstrasse zur Kantonsstrasse durch das Areal fliesst und dann diagonal die Kantonsstrasse quert, hat heute keine starke Präsenz und ist kaum erlebbar. Gemäss Gefahrenkarte birgt der Bach heute ausserdem ein gewisses Hochwasserrisiko. Mit dem Vorhaben wird der Bach, im Sinne eines identitätsstiftenden Merkmals, in die Aussenraumgestaltung integriert, renaturiert und damit die Wohn- und Aufenthaltsqualität erhöht. Mit der Neugestaltung und Renaturierung wird der Spechtenbach zu einem landschaftlich reizvollen Element. Er wird begleitet von einem öffentlichen Fuss- und Veloweg, der durchs Areal führt und so der Dieriker Bevölkerung zur Verfügung steht.
Wenn möglich, wird der Bach so umgeleitet, dass ein längerer Abschnitt – von Süden in Richtung Nordosten des Areals (bis zur Rigistrasse) – erlebbar wird und den Freiraum prägt (Variante 1). Die Vorabklärungen mit den kantonalen Stellen sind bereits erfolgt. Die Machbarkeit ist allerdings durch ein detailliertes Wasserbauprojekt nachzuweisen, insbesondere da das Gefälle relativ gering ist.
Sollten die hydrogeologischen Abklärungen zum Wasserbauprojekt die Machbarkeit nicht bestätigen, kann der Bachlauf als Rückfallvariante mit leichter Anpassung gegenüber der heutigen Lage renaturiert und erlebbar gemacht werden (Variante 2).
Die grünen Höfe
Die drei grünen Höfe sind in taschenartige Räume unterteilt. Sie sind individuell gestaltet und tragen so zur Nutzungs- und Erlebnisvielfalt im Freiraum bei: je nach Nutzungsfokus können sie beispielsweise Spielmöglichkeiten, Gemeinschaftsgärten oder gemeinschaftliche Ruhe- und Erholungsbereiche aufweisen. Private Aussenräume sind auf die Bereiche direkt an den Gebäudefassaden beschränkt. Dort können kleine Terrassen die Wohnungen in den Erdgeschossen zum Aussenraum hin erweitern. Die übrigen Flächen der grünen Höfe sind gemeinschaftlich genutzt.
Die Nachbarschaftshöfe
Entlang der Zentralstrasse öffnet sich der Strassenraum zwei Mal zu einem Nachbarschaftshof. Dort findet die Adressierung und Erschliessung der südlichen Bauten statt. Die Nachbarschaftshöfe verstärken den dörflichen und familiären Charakter der Quartierstrasse, ergänzen den Freiraum durch eine privatere Platzform und tragen zum nachbarschaftlichen Austausch bei. Die angrenzenden Gebäude richten ihre Haupteingänge darauf aus, es gibt Sitz- und Treffmöglichkeiten und die Anlieferung, wie auch die Ver- und Entsorgung finden hier statt.
Die Plätze
Mit der regionalen Ausrichtung und möglichen publikumsorientierten Nutzungen soll der Platz an der Strasse Schönenboden einen öffentlichen Charakter erhalten. Aufgrund der angrenzenden Dienstleistungsnutzungen und der gewünschten Funktion wird er in Anlehnung an städtische Situationen provisorisch «Stadtplatz» genannt. Der Platz kann z.B. durch ein Café bespielt werden und die Bäume bilden einen angenehmen Raum, wo Anwohner, Beschäftigte oder auch Besucher, Kunden und Durchreisende verweilen können.
An der Ecke Zentralstrasse Rigistrasse liegt ein zweiter öffentlicher Begegnungspunkt. Er bildet den Anschlusspunkt des Areals zum Dorfkern und wird daher provisorisch «Dorfplatz» genannt. Zwar ist er ebenfalls öffentlich und wird durch die angrenzenden Erdgeschossnutzungen bespielt, weist jedoch einen dörflichen Charakter auf.
Erschliessung und Parkierung
2018 liess die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Kanton Luezrn ein Gesamtverkehrskonzept LuzernOst erarbeiten. Dieser behördenverbindliche Bericht untersuchte und analysierte die Verkehrsproblematik auf der Kantonsstrasse und schlug entsprechende Massnahmen vor. Die Erschliessungspunkte der Arealentwicklung Zentralstrasse berücksichtigen das Gesamtverkehrskonzept und reagiert auf das bereits stark belastete Verkehrssystem. An der Strasse Schönenboden kann daher keine Tiefgaragenzufahrt angeordnet werden. Um die Zentralstrasse quartierverträglich und verkehrsberuhigt und daher soweit möglich nicht durch Mehrverkehr zu belasten, erfolgt die Zufahrt für die Tiefgarage Süd-Westen möglichst nahe zur Strasse Schönenboden. Die beiden anderen Tiefgaragenzufahrten werden über die Rigistrasse erschlossen.
Für die Arealentwicklung wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dabei musste gemäss kantonaler Vorgabe die angrenzende ÖV-Güteklasse B berücksichtigt werden. Dadurch wird die zulässige Menge der Autoabstellplätze stark reduziert. Demnach darf pro Wohnung 0.4 bis 0.6 Autoabstellplätze und 0.05 Besucherplätze erstellt werden. Zusätzlich ist eine reduzierte Anzahl Abstellplätze für Büros, Kunden und Geschäfte vorgesehen. In der Summe ergibt dies 210 bis 314 Autoabstellplätze für das ganze Areal im Endausbau. Davon dürfen lediglich Kurzzeit-Plätze oberirdisch angeordnet sein. Alle anderen Abstellplätze befinden sich in den Tiefgaragen.
Um die Mobilität für die künftigen Bewohnenden und Beschäftigten auf dem Areal zu optimieren, werden verschiedene Massnahmen wie Car-Sharing, attraktive Veloabstellplätze, aktuelle Mobilitätsinformationen und ähnliche vorgesehen.
Um die Auswirkung des Vorhabens auf das übergeordnete Verkehrsnetz zu eruieren, wurde die Prognose für den Verkehr im Jahr 2030, abgestützt auf der Entwicklung der Verkehrsmodelldaten zwischen 2012 und 2030, herangezogen und die Zunahme der Grundbelastung auf das Jahr 2035 projiziert. So konnte nachgewiesen werden, dass der zusätzliche Verkehr durch die Überbauung auf dem Areal Zentralstrasse die Qualitätsstufe der Kreuzungen Schönenboden/Kantonsstrasse und Rigistrasse/Kantonsstrasse nicht beeinflusst. Das bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der beiden Knoten trotz des zusätzlichen Projektverkehrs gleichbleibt. Grund dafür ist, dass der Projektverkehr lediglich einen kleinen Anteil des künftigen Gesamtverkehrs ausmacht.
Etappierung
Die Überbauung des Areals soll in mehreren Etappen realisiert werden. Das Richtprojekt zeigt eine beispielhafte Lösung, in der die Eigentümerinnen und Eigentümer nach Anpassung der Parzellengrenzen die Gebäude weitgehend unabhängig voneinander realisieren können. Aufgrund der Lärmbelastung seitens Kantonsstrasse weist die strassenbegleitende Bebauung für den Freiraum und die übrigen Gebäude aus lärmtechnischer Sicht eine wichtige Rolle auf.
Planungsinstrument
Um das Vorhaben zu ermöglichen, muss das Areal, welches heute der Arbeitszone 1 angehört, in eine Mischzone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont werden. Die Umzonung erfolgt im Rahmen der anstehende Ortsplanungsrevision.
Die Ortsplanungsrevision liegt Ende Jahr der Bevölkerung zur Abstimmung vor. Um die grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten, liegt mit der Umzonung des Areals Zentralstrasse bereits der fertige Gestaltungsplan inkl. Verkehrskonzept vor. Mit dem Gestaltungsplan werden die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung gemäss dem oben beschriebenen Vorhaben gesichert. Der Gestaltungsplan legt die massgeblichen Elemente der künftigen Überbauung und das Konzept für die Erschliessungsanlagen, die zulässigen Parkplätze, die Freiraumgestaltung und die öffentlich zugänglichen Plätze und Wegverbindungen fest. Er besteht aus einem Plan und Vorschriften, eigentümerverbindlich die wichtigen Bestandteile des Vorhabens festsetzen.